Schulabschluss nachholen auf dem zweiten Bildungsweg

Für Personen, die keinen Bildungsabschluss besitzen, bzw. nachträglich einen höheren Abschluss begehren, sieht das deutsche Bildungssystem den sog. “zweiten Bildungsweg” vor. Hier können auf verschiedene Art und Weise Schulabschlüsse nachgeholt werden.

Zu den Institutionen zählen Abendschulen, Volkshochschulen, Telekolleg, sowie Fernschulen.

Schulabschluss nachholen im Fernunterricht per Fernschule

schulabschluss nachgeholt1 Schulabschluss nachholen auf dem zweiten BildungswegEinige Fernschulen in Deutschland bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen. Dabei können Sie sowohl einen Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, die Fachhochschulreife als auch das Abitur als Schulabschluss nachholen. Die Fernschulen begleiten ihre Schüler zu dem jeweiligen Schulabschluss und weisen oft eine überdurchschnittliche Quote an bestandenen Prüfungen auf. Hierbei steht Ihnen das modernste Lehrmaterial zur Verfügung und Sie können das meiste von Zuhause aus lernen. Lediglich zu externen Prüfungen müssen Sie entsprechend erscheinen. Hierzu bieten die Fernschulen in fast jedem Bundesland Prüfungsräume an.

Kostenloses Infomaterial zum Schulabschluss an Fernschulen können Sie sich z.B. hier anfordern.

Wenn Sie einen entsprechend Qualifizierten Schulabschluss an einer Fernschule nachgeholt haben, bietet es sich ggfs an, auch einen Abschluss an der verbundenen Fernhochschule zu erziehlen.

Schulabschluss nachmachen in der Abendschule

Besonders wichtig sind an dieser Stelle Abendgymnasien und Kollegs, da diese nicht privaten Trägern unterliegen, sondern kostenfreie staatliche allgemeinbildende Schulen sind. Diese sind wie gymnasiale Oberstufen organisiert, auf denen Erwachsene ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife absolvieren können.

Eingerichtet wurden solche Schulen, um das Gebot der Chancengleichheit zu wahren und jedem die Möglichkeit zu geben, ein Studium zu beginnen.

Allerdings werden Studenten, die bei Anmeldung älter sind als 30 Jahre, benachteiligt. Sie müssen den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen und BAföG wird nur auf besonderen Antrag gewährt.

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